Battlefield 3

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Hellfire
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Re: Battlefield 3

Beitragvon Hellfire » Do 3. Nov 2011, 21:50

BloodyDeed hat geschrieben:Habe von jemandem gehört, der es im Mediamarkt zurück gegeben hat (trotz offener Verpackung). Er musste aber unterschreiben, dass er den Key nicht bereits verwendet hatte.

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Rechtlich gesehen müssten sie das Spiel auch bei schon verwendetem Key zurücknehmen. Viele Punkte die gegen geltendes Recht verstossen in der AGB von Origin sind im Text versteckt und nicht offensichtlich. Daher ist eine Rücknahme zwingend auch wenn man erst nach Verwendung des Keys den genauen Inhalt der AGB mitbekommt. Alternativ müssten sie dir eine Möglichkeit anbieten können das Spiel ohne Origin zu spielen. In dem Fall wäre eine Rückerstattung nicht zwingend. Da dies jedoch offiziell nicht möglich ist müssen sie dir das Geld rückerstatten.
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Re: Battlefield 3

Beitragvon X-Link » Do 3. Nov 2011, 22:59

Hellfire hat geschrieben:
BloodyDeed hat geschrieben:Habe von jemandem gehört, der es im Mediamarkt zurück gegeben hat (trotz offener Verpackung). Er musste aber unterschreiben, dass er den Key nicht bereits verwendet hatte.

Sent from my GT-I9000 using Tapatalk
Rechtlich gesehen müssten sie das Spiel auch bei schon verwendetem Key zurücknehmen. Viele Punkte die gegen geltendes Recht verstossen in der AGB von Origin sind im Text versteckt und nicht offensichtlich. Daher ist eine Rücknahme zwingend auch wenn man erst nach Verwendung des Keys den genauen Inhalt der AGB mitbekommt. Alternativ müssten sie dir eine Möglichkeit anbieten können das Spiel ohne Origin zu spielen. In dem Fall wäre eine Rückerstattung nicht zwingend. Da dies jedoch offiziell nicht möglich ist müssen sie dir das Geld rückerstatten.

^^Und das ergibt sich voraus?
Warum sind sie rechtlich dazu verpflichtet das Spiel zurückzunehmen?

Umtausch oder Rücknahme geschehen nur aus Kulanz, nicht aus rechtlicher Verpflichtung.
Selbst wenn AGBs nach § 305c Abs.1 BGB überraschende oder mehrdeutige Klauseln enthalten, werden diese nicht Vertragsbestandteil, bleibt der Kaufvertrag nach § 306 Abs.1 BGB bestehen.

Jedenfalls in Deutschland.
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Re: Battlefield 3

Beitragvon Hellfire » Do 3. Nov 2011, 23:24

X-Link hat geschrieben: ^^Und das ergibt sich voraus?
Warum sind sie rechtlich dazu verpflichtet das Spiel zurückzunehmen?

Umtausch oder Rücknahme geschehen nur aus Kulanz, nicht aus rechtlicher Verpflichtung.
Selbst wenn AGBs nach § 305c Abs.1 BGB überraschende oder mehrdeutige Klauseln enthalten, werden diese nicht Vertragsbestandteil, bleibt der Kaufvertrag nach § 306 Abs.1 BGB bestehen.

Jedenfalls in Deutschland.
Auszug aus dem von mir gelinkten Artikel:
Die Verbraucher haben das Recht erworbenen Spiele, welche zwingend die Akzeptanz der Origin-EULA und/oder der Datenschutz-Richtlinie voraussetzen, gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückzugeben. Die Verbraucher wurden beim Kauf zwar darüber aufgeklärt, dass sie sich bei Origin anmelden müssen, aber ihnen wurden nicht vor dem Kauf die eklatant rechtswidrigen Regeln offenbart, die sie vor der Nutzung des Spiels zwingend akzeptieren müssen. Das heißt, sie haben ein rechtlich mangelhaftes Spiel erhalten (§§ 434, 437 BGB).
Wie gesagt es handelt sich hier um eine Analyse eines einzelnen Rechtsanwaltes. Solange BF3 nicht ohne Origin (in der jetztigen Form) gestartet werden kann handelt es sich um ein rechtlich mangelhaftes Spiel.
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Re: Battlefield 3

Beitragvon X-Link » Fr 4. Nov 2011, 13:49

Hellfire hat geschrieben:
X-Link hat geschrieben: ^^Und das ergibt sich voraus?
Warum sind sie rechtlich dazu verpflichtet das Spiel zurückzunehmen?

Umtausch oder Rücknahme geschehen nur aus Kulanz, nicht aus rechtlicher Verpflichtung.
Selbst wenn AGBs nach § 305c Abs.1 BGB überraschende oder mehrdeutige Klauseln enthalten, werden diese nicht Vertragsbestandteil, bleibt der Kaufvertrag nach § 306 Abs.1 BGB bestehen.

Jedenfalls in Deutschland.
Auszug aus dem von mir gelinkten Artikel:
Die Verbraucher haben das Recht erworbenen Spiele, welche zwingend die Akzeptanz der Origin-EULA und/oder der Datenschutz-Richtlinie voraussetzen, gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückzugeben. Die Verbraucher wurden beim Kauf zwar darüber aufgeklärt, dass sie sich bei Origin anmelden müssen, aber ihnen wurden nicht vor dem Kauf die eklatant rechtswidrigen Regeln offenbart, die sie vor der Nutzung des Spiels zwingend akzeptieren müssen. Das heißt, sie haben ein rechtlich mangelhaftes Spiel erhalten (§§ 434, 437 BGB).
Wie gesagt es handelt sich hier um eine Analyse eines einzelnen Rechtsanwaltes. Solange BF3 nicht ohne Origin (in der jetztigen Form) gestartet werden kann handelt es sich um ein rechtlich mangelhaftes Spiel.

Er schreibt nicht umsonst mögliche Rechtsfolgen. Der gute Mann weiß warum.
Ausserdem stellt der Media-Markt jetzt schon Warnhinweise auf bevor man das Spiel kauft.

Wie oben beschrieben werden rechtswidrige AGBs nicht Vertragsbestandteil.
Da ist es egal ob du rechtswidrige AGBs akzeptierst oder nicht.
Also hat kein Käufer die rechtswidrigen AGBs akzeptiert, da kein Vertragsbestandteil, und somit auch kein rechtlich mangelhaftes Spiel erhalten.

Solange BF3 nicht ohne Origin (in der jetztigen Form) gestartet werden kann handelt es sich um ein rechtlich mangelhaftes Spiel.
^^Harte Aussage, bitte normativ begründen.

Eine gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers die Ware zurückzunehmen, sehe ich immer noch nicht aus 434 BGB bzw. 437 BGB.
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Re: Battlefield 3

Beitragvon kampfpilot » So 6. Nov 2011, 12:51

Hi Männer,

ich überlege mir auch, BF3 zu kaufen.
Mein laptop hat folgende specs:

Code: Alles auswählen

Core i5-2410M 2x 2.30GHz • 4096MB • 500GB • Blu-ray (BD-ROM) und DVD /-RW DL • NVIDIA GeForce GT540M 2048MB
Meint ihr, BF3 läuft auf dem Rechner mit etwas höheren grafikeinstellungen? (Ich verwende einen externen 24" Monitor mit 1920x1200.
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Re: Battlefield 3

Beitragvon Uralter » Mo 7. Nov 2011, 19:59

Glaub ich eher weniger. Jedenfalls nicht mit deiner Zielsetzung!
Die NVIDIA GeForce GT 540M ist eine schnelle Mittelklasse Grafikkarte für Notebooks. Sie basiert auf den selben Chip wie die GeForce GT 435M (GF108) jedoch mit leicht gesteigerten Taktraten. Außerdem erlaubt nun Nvidia auch den Einsatz von schnellem GDDR5 Grafikspeicher. Dieser wird aufgrund des höheren Preises bei der GT 540M jedoch kaum eingesetzt werden.
Das is genauer gesagt eine Umgelabelte 4xx Karte mit der Architektur der Fermi Vorgänger. Und BF3 skaliert zudem sehr mit CPU Kernen...

Da hätte es die Karte an sich schon schwer mit BF3. Dazu kommt dann noch die sehr hohe Auflösung die du fahren willst und der kleine 2 Kerner. Das passt nicht.

Alles in allem kannst du nur hoffen das die Karte die Auflösung mit minimaler Grafik fährt..
Wenn du nicht sogar zusätzlich noch die Auflösung runterschrauben musst!
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Re: Battlefield 3

Beitragvon Cawac » Mo 7. Nov 2011, 20:58

Vielleicht interessant für einen oder anderen von euch:
Wenn die virtuelle Feinde zurückschiessen:
http://www.youtube.com/watch?v=eg8Bh5iI ... r_embedded#!
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Re: Battlefield 3

Beitragvon jaghammer » Di 8. Nov 2011, 00:42

also ich mag EA immer weniger, vorallem als ich dass hier gesehen habe:
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hats meinem missvertrauen die Krone aufgesetzt und mir ist echt der hahn geplatzt.
ich sage zu BF3 und alles zukünftige von EA: NEIN DANKE
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Re: Battlefield 3

Beitragvon i-kill-you2 » Di 8. Nov 2011, 05:28

ich hab auch n paar auf facebook die bf3 zocken .
Immer wenn sie ne medalie o.ä. Machen sieht des dein ganzer freundeskreis.
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Re: Battlefield 3

Beitragvon Rage » Di 8. Nov 2011, 21:26

habt ihr euch eigentlich mal gefragt wo das hinführt:

Battlefield 4....jetzt inklusive Analsonde!
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